Bekanntmachungen

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Lizenzanträge 2021 verfügbar

Aufgrund des Beschlusses des Hauptausschusses, die Mannschaftssaison 2020 nicht durchzuführen, werden gemäß
§ 8 Nr. 4 der Lizenzbestimmungen des RV NRW alle bereits erteilten NRW-Lizenzen für das Jahr 2020 mit sofortiger Wirkung ungültig. Der Sportler wird so gestellt, wie wenn er keinen Lizenzantrag unterzeichnet hätte. Entsprechende Lizenzgebühren wurden nicht erhoben.

Auf Anregung mehrerer Vereine hat der Hauptausschuss zudem beschlossen, die Lizenzantragsformulare für das Jahr 2021 bereits jetzt bereit zu stellen. Entsprechende Formulare stehen als Download zur Verfügung.

Zu den Lizenzanträgen 2021 bitten wir folgendes zu beachten:

1.   Lizenzanträge für das Jahr 2021 können ab sofort eingereicht werden, sofern der Sportler bereits eine gültige Startberechtigung für den beantragenden Verein besitzt.

2. Sportler, die noch eine Startberechtigung für einen anderen Verein besitzen, können erst dann einen Vereinswechsel vollziehen und einen Lizenzantrag für einen neuen Verein stellen, wenn sie nicht mehr an den bisherigen Verein gebunden sind. Dieses betrifft insbesondere folgende Fälle:
a)   Der Sportler ist im Jahr 2020 zu einem Verein gewechselt und ist somit bis zum 31.12.2020 an diesen Verein gebunden.
b) Der Sportler ist durch eine Lizenz, die nicht durch den RV NRW erteilt wird, bis zum Abschluss der Saison 2020 an einen Verein gebunden.

3. Lizenzen für das Jahr 2021 werden erst im Jahr 2021 berechnet.

4. Um eine Lizenz für das Jahr 2021 rechtsgültig zu beantragen, füllen Sie bitten den Lizenzantrag vollständig aus.  Dieser ist an den gekennzeichneten Stellen zu unterzeichnen (4 bzw. 7 Unterschriften bei Minderjährigen). Der unterzeichnete und vollständig aufgefüllte Lizenzantrag ist mit allen 4 Seiten zzgl. des Startausweises an die Geschäftsstelle des RV NRW zu senden.

5. Aufgrund der Einführung einer Frauengewichtsklasse in den Mannschaftskämpfen des RV NRW, ist es erforderlich, die weiblichen Sportler (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) ebenfalls zu lizenzieren.

 

Download: Lizenzantrag 2021

Hinweise zur Traineraus- und Fortbildung 2020

Nach langem Warten muss nun auch der Referent für Aus- und Fortbildung auf die Auswirkungen der aktuellen Verhaltensregeln reagieren. Für den Bereich Aus- und Fortbildung bedeutet dies folgendes:

Trainerfortbildung:
Die ausgeschriebene Fortbildung fällt aus. Die bis zum heutigen Tag angemeldeten Teilnehmer erhalten eine Verlängerung um ein Jahr.

Trainerausbildung
Die Neuausbildung wird in diesem Jahr hoffentlich stattfinden. Sie wird aber neu terminiert. Der erste Termin in Hennef findet auf keinen Fall statt. Eine endgültige Entscheidung wird bis zum 31.08.2020 getroffen und mitgeteilt. Die vorliegenden Anmeldungen behalten Gültigkeit.

Aktuelle Informationen

Der RV NRW hat am 12.06.2020 darüber informiert, dass ab dem 15.06.2020 auch nicht kontaktfreier Sport unter bestimmten Bedingungen möglich ist.

Aufgrund zahlreicher Rückfragen von Vereinen haben wir uns entschlossen, einige Materialien und Hinweise zu Verfügung zu stellen. Dieses sind:

Auch möchten wir noch kurz einen Ausblick auf die weiteren Planungen des Verbandes geben.

Das Stützpunkttraining in Witten, Neuss, Dormagen und Köln werden wir unter Beachtung der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen voraussichtlich am 17.08.2020 wieder aufnehmen. Da wir die aktuelle Entwicklung rund um das Corona-Virus beobachten, werden wir hierzu Anfang August eine weitere Mitteilung herausgeben.

Da Wettbewerbe (mit mehr als 10 Personen) auch weiterhin nicht gestattet sind, können wir noch keine weiteren, verbindlichen Planungen für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes vornehmen. Ein endgültiger Termin für die Freigabe durch das Land NRW ist uns aktuell noch nicht bekannt. Grundsätzlich werden wir, sobald wir Planungssicherheit haben, und Wettkämpfe für Sportler, Trainer, Kampfrichter und Zuschauer wieder verantwortbar sind, die Planungen aufnehmen. Hierzu können wir uns vorstellen, zunächst die noch offenen Landesmeisterschaften der Männer durchzuführen, und auch einen Team-Wettbewerb anzubieten. Weitere Informationen erfolgen zur gegebener Zeit.

NRW-Mannschaftssaison 2020 ist abgesagt

Das Hauptausschuss des Ringerverbandes Nordrhein-Westfalen hat am 18. April 2020 im Rahmen einer Videokonferenz getagt und über die sportlichen Aktivitäten des laufenden Jahres beraten. Hierbei kam es zu der tiefgreifenden Entscheidung, dass die ab 21. August 2020 geplante Mannschaftssaison erstmalig komplett ausfallen wird.

Nach Abwägung sämtlicher Kriterien, aktueller Regelungen und Szenarien war dieser Schritt alternativlos, sodass der Beschluss einstimmig gefasst worden ist - wenn auch sehr schweren Herzens. 

Die Gründe für die Absage sind vielfältig. Zum einen ist der Gesundheit aller Beteiligten absolute Priorität einzuräumen. Die Tatsache, dass es sich beim Ringen um eine extreme Kontaktsportart handelt, erfordert besondere Fürsorgepflicht sämtlicher Entscheidungsträger. Zum anderen ist auch keinerlei Planungssicherheit gegeben, da die Maßnahmen, die das öffentliche Leben in den nächsten Monaten bestimmen werden, noch nicht absehbar sind. Kaum zu überblicken ist beispielsweise auch der Bereich des Sponsorings. Die Liste der Unwägbarkeiten ließe sich beliebig fortsetzen.

Die Corona-Krise stellt uns alle, so auch den Ringkampfsport, vor eine Vielzahl an Herausforderungen. Es gibt noch viele Fragen und Fragezeichen, auf deren Antworten wir wahrscheinlich noch lange warten müssen. Hoffen wir, dass der Sport, die Vereine und jedes einzelne seiner Mitglieder diese schwierige Phase gut überstehen werden!

In der Anlage ist das Schreiben von Präsident Jens Nettekoven zur Mannschaftssaison 2020 beigefügt.

Schreiben vom 18.04.2020

In dieser Saison bleiben die Sporthallen leer.

Verbandsarzt / Anti-Doping-Beauftragter

Der langjährige Verbandsarzt und Anti-Doping Beauftragte des RV NRW, Herr Dr. Theo Steinacker, hat aus gesundheitlichen Gründen um die Entbindung von seinen Aufgaben gebeten.

Der Ringerverband NRW dankt Herrn Dr. Steinacker für die geleistete Arbeit ausdrücklich. Eine offizielle Verabschiedung erfolgt beim nächsten Verbandstag.

Zu seinem Nachfolger hat das Präsidium Herrn Dr. Casper Grim berufen. Er wird neben der Aufgabe des Verbandsarztes auch die Funktion des Anti-Doping-Beauftragten übernehmen. Als sein Stellvertreter fungiert  Dr. Markus Kracke. 

Info-Seite des LSB NRW und FAQ zur Corona-Krise

Der LSB NRW hat auf seiner Internet-Seite Informationen rund um das Corona-Virus zusammen gestellt. Dort befindet sich auch eine Rubrik: Häufig gestellte Fragen (FAQs) unserer Sportvereine.

Info-Seite des LSB NRW

Vereinsbeiträge während der Corona-Krise

In den letzten Tagen erreichten uns auch Anfragen zum Thema "Vereinsbeiträge während der Corona-Krise".

Hierzu möchten wir eine Einschätzung für unsere Mitgliedsvereine abgeben.
Wir weisen aus rechtlichen Gründen darauf hin, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung handelt.

Vereinsmitglieder haben im Zusammenhang mit der vorübergehenden Einstellung des Sportbetriebs keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht.

In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein "Beitrag für die Mitgliedschaft". Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein.

Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen gemeinnützigen Zweck zu verwirklichen. Es liegt hier also kein Leistungsaustausch aufgrund eines Vertrages vor. Mit den Kosten für eine Mitgliedschaft in kommerziellen Sportstudios lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.

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